FLEX Maschinen mieten mit FLEXvelop

FLEX Maschinen clever flexen mit FLEXVELOP

Jetzt flexen mit dem Fullservice-Miet-Angebot von FLEXVELOP

Einfach, schnell und papierlos ein neues FLEX Elektrowerkzeug leasen? Das ist ab sofort für Handwerksbetriebe jeder Größe möglich. So können alle Gewerbekunden direkt mit bestem Profi-Elektrowerkzeug von FLEX arbeiten und das Ganze flexibel, vollversichert und vor allem nachhaltig!
Dank der niedrigen Mietgebühr und der effektiven Steuerersparnis bleibt das Firmenkonto deines Kunden maximal liquide und der Cashflow wird optimiert! Und das beste für dich als Händler: Du trägst kein Risiko! FLEXVELOP zahlt dir als Händler den vollen Kaufpreis – der Kunde zahlt die Leasingrate direkt an FLEXVELOP.

FLEX Miete in deinem Fachhandel anbieten – jetzt starten!

Neu mit FLEXVELOP für deine Kunden starten?

Neu starten mit FLEX Maschinen Miete

Du möchtest deinen Kunden die Möglichkeit bieten über FLEXVELOP Elektrowerkzeuge einfach und schnell zu leasen? Dann schreibe uns eine E-Mail an sales@flexvelop.com mit deiner Kundennummer, Firmenname sowie Adresse und Ansprechpartner.

Bereits als Händler bei FLEXVELOP registriert?

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Dein Außendienstmitarbeiter hat dich bereits bei FLEXVELOP registriert? Dann folge einfach dem untenstehendem Link und erstelle direkt ein Angebot für deinen Kunden! Blitzabschluss: Angebot papierlos in Sekunden in dem Mailpostfach deines Kunden.

Vorteile des FLEXVELOP Services für Leasingnehmer

FLEX Icon Vorteil

Sofort

  • Blitzabschluss papierlos in Sekunden: Im Online-Shop / im Laden / per E-Mail. Gerät direkt mitnehmen.

FLEX Icon Vorteil

36 Monate sorgenfrei

  • Stets sicher mit Neugeräten arbeiten: 36 Monate Fullservice inklusive. Kein Papierkram.

FLEX Icon Vorteil

FLEXibel

  • Mieten / Kaufen / Zurückgeben: Jederzeit flexibel entscheiden.

FLEX Icon Vorteil

Steuerersparnis

  • Erhalte den Großteil der Miete von der Steuer zurück (100 % Betriebsausgabe).

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Kredit- & schufafrei

  • Die Bilanz bleibt für Banken attraktiv: Das schafft Raum für wichtige Kredite.

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Liquide

  • Ohne Anschaffungskosten starten und mit Profi-Werkzeug arbeiten. Mit optimiertem Cashflow wachsen. Planbar und smart.

Garantieerklärung für FLEX-Fullservice

Jedes Elektrowerkzeug der FLEX Elektrowerkzeuge GmbH (nachstehend „Produkte“) wird sorgfältig geprüft, getestet und unterliegt strengen Qualitätskontrollen.

Die FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH (nachstehend „FLEX“) garantiert daher ab dem 01.01.2016 Endkunden (nachstehend „Käufer“) von Produkten, die nach Deutschland ausgeliefert werden und die bei FLEX entsprechend registriert werden, dass diese Produkte innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Kauf* frei von Verarbeitungs- oder Materialfehlern sind. Sollte es dennoch zu Mängeln kommen, wird FLEX derart geltend gemachte Fehler nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Produkte bzw. Produktteile beheben. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie sonstige gesetzliche Rechte des Käufers werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Sonstige Ansprüche des Käufers gegen FLEX, insbesondere auf Schadensersatz oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

Über die oben aufgeführten Leistungen hinaus bietet FLEX für Produkte, die der Käufer ab dem 01.04.2023 über einen FLEXvelop-Mietvertrag im Besitz hat einen erweiterten Reparaturservice an (nachfolgen FLEX-Fullservice genannt), der neben der Reparatur von Verarbeitungs- und Materialfehlern auch den Austausch von Verschleißteilen mit beinhaltet.

Ansprüche auf den FLEX-Fullservice setzen voraus, dass das jeweilige Produkt im Zuge des FLEXvelop-Mietvertrages für den Vollservice registriert wurde und die Registrierungsbestätigung ausgedruckt und aufbewahrt wird. Zur Inanspruchnahme der FLEX-Fullservice-Leistungen hat der Käufer die FLEX-Fullservice Registrierungsbestätigung für das betreffende Gerät vorzulegen.

Die Registrierung für den FLEX-Fullservice erfolgt über die Beantragung bei FLEXvelop. Händler und Wiederverkäufer sind vom Fullservice ausgeschlossen.

Der FLEX-Fullservice ist beschränkt auf sämtliche ab 01.04.2023 ausschließlich über FLEXvelop erworbenen Elektrowerkzeuge, Li-Ion-Akkus und zugehörige Ladegeräte sowie auf Laser-Messgeräte. Im Lieferumfang der Produkte enthaltenes Zubehör ist vom FLEX-Fullservice ausgeschlossen. Ebenso sind Sauger der H-Klasse vom FLEX-Vollservice ausgeschlossen.

Service-Zeitraum

Der Fullservice-Zeitraum beginnt mit Datum des FLEXvelop Mietvertrags des Neugeräts durch den ersten Käufer (maßgebend ist das Datum auf dem Original-Mietvertrag) und endet unmittelbar mit Ablauf des Mietzeitraums, bei zwischenzeitlichem Kauf spätestens aber nach Ablauf von 36 Monaten nach Abschluss des ursprünglichen Mietvertrags. Ein Übergang des FLEX-Fullservice auf einen anderen Käufer als den Erstkäufer ist explizit ausgeschlossen.

Reparatur

Während des FLEX-Fullservice-Zeitraums für ein berechtigtes Gerät repariert FLEX das Gerät im Falle eines Defektes, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Dies gilt auch für die mit einem berechtigten Gerät gelieferten Akkus und das Ladegerät. Pro berechtigtes Gerät beschränkt sich die Anzahl der Akkus auf maximal zwei, und die der Ladegeräte auf eins.

FLEX kann ein berechtigtes Gerät nach seiner Wahl durch ein neues Gerät gleichen Typs ersetzen, anstatt es zu reparieren. Dieses Gerät tritt dann für die Fullservice-Leistungen während des verbleibenden Service-Zeitraums an die Stelle des ursprünglichen Gerätes, ohne dass sich der ursprüngliche Service-Zeitraum verlängert.

Berechtigte Geräte können innerhalb Deutschlands nach Rücksprache mit einer durch Straße und Hausnummer bestimmten postalischen Adresse abgeholt und nach Abschluss der Reparatur dort wieder angeliefert werden. Abweichend zum Abholort wird das reparierte Gerät nur an einen anderen Ort innerhalb Deutschlands geliefert, wenn dies bei Beauftragung der Reparatur vereinbart und dem

zu reparierenden Gerät ein deutlicher, schriftlicher Hinweis mit der vollständigen durch Straße und Hausnummer bestimmten postalischen Adresse für die Rücklieferung beigefügt wird.

FLEX ist nicht zur Reparatur verpflichtet, wenn die Seriennummer des Gerätes auf

dem Typenschild nicht mehr einwandfrei lesbar ist. Das gilt nicht, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass es sich um ein berechtigtes Gerät handelt.

Anmeldung / Einsendung der Reparatur und Abholung

Es stehen 3 Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Direkt-Einsendung: Versand selbst organisieren und Maschine direkt an FLEX senden:
    FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH
    Reparatur-Service
    Bahnhofstraße 15
    71711 Steinheim an der Murr

  2. Einsendung über den Fachhandel: Maschine zum Fachhändler bringen und nach erfolgter Reparatur dort wieder abholen.

  3. Abholservice / Retourenlabel DPD: über: https://www.flex-tools.com/de-de/service/reparatur

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausgeschlossen vom FLEX Fullservice:

FLEX ist nicht zur Reparatur von Defekten verpflichtet, die durch nicht sachgerechten Gebrauch oder durch höhere Gewalt entstanden sind, insbesondere

  • Defekte durch Gebrauch, der nicht im Einklang mit der Bedienungsanleitung des Gerätes entsteht,

  • Defekte durch Gewalteinwirkung,

  • Schlag- und Sturzschäden,

  • Verlorene Teile oder Komponenten eines Gerätes,

  • unsachgemäße Fremdreparatur (z.B. eine nicht durch FLEX autorisierte Werkstatt),

  • Mängel, die durch die Verwendung von Zubehör oder Ersatzteilen erzeugt wurden, die keine Originalteile sind,

  • Elementarschäden, insbesondere Feuer- oder Wasserschäden, Blitzschlag.

FLEX ist nicht zur Reparatur von Defekten im Falle von kontinuierlich stark verschleißendem Gebrauch (Überbelastung) verpflichtet. Als durch kontinuierlich stark verschleißenden Gebrauch verursacht gilt insbesondere, ein Defekt, wenn zuvor bereits zwei gleiche Reparaturen des gleichen Bauteils des berechtigten Gerätes innerhalb von 12 Monaten vorgenommen werden mussten. Die Garantie für Li-Ion-Akkus ist auf 700 Ladezyklen begrenzt.

Besteht kein Reparaturanspruch, hat FLEX Anspruch auf Aufwendungsersatz, insbesondere auch auf Ersatz der Transportkosten. FLEX kann das Gerät unrepariert und gegen Kostenerstattung an die Abholadresse zurücksenden.

Zubehör (ausgenommen Akkus und Ladegeräte) darf zur Reparatur nicht mitgesendet werden. FLEX haftet in keinem Falle für einen im Reparaturfall gegebenenfalls eintretenden Verlust von mitgeliefertem Zubehör.

Ausfallzeitraum

FLEX haftet nicht für Schäden und entgangenen Gewinn durch Unterbrechung des Geschäftsbetriebes, die durch das Produkt oder die nicht mögliche Verwendung des Produktes verursacht wurden. Ebenso besteht kein Anspruch auf ein „Leihgerät“ zur Überbrückung der Ausfallzeit.

Unsere FLEXperten sind für dich da.

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