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FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH Bahnhofstraße 15 71711 Steinheim Telefon: 07144/828-0 Telefax: 07144/25899 info@flex-tools.com www.flex-tools.com |
Garantie-Erklärung
Bei Erwerb einer Neumaschine gewährt FLEX 2 Jahre Hersteller-Garantie, beginnend mit dem Verkaufsdatum der Maschine an den Endverbraucher. Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel die auf Material und/oder Herstellungsfehler sowie auf die Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen sind.
Bei Geltendmachung eines Garantieanspruchs ist der Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizufügen.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von FLEX autorisierten Werkstätten oder Service-Stationen durchgeführt werden.
Ein Garantieanspruch besteht nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- betriebsbedingter Verschleiß
- unsachgemäße Anwendung
- teilweise oder komplett demontierte Maschinen
- Schäden durch Überlastung der Maschine, Verwendung von nicht zugelassenen, defekten oder falsch angewendeten Einsatzwerkzeugen.
- Schäden, die durch die Maschine am Einsatzwerkzeug bzw. Werkstück verursacht werden
- Gewaltanwendung
- Folgeschäden, die auf unsachgemäße oder ungenügende Wartung seitens des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind
- Beschädigungen durch Fremdeinwirkung oder von Fremdkörpern, z. B. Sand oder Steine
- Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z. B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart.
Garantieansprüche für Einsatzwerkzeuge bzw. Zubehörteile können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie mit Maschinen verwendet werden, bei denen eine solche Verwendung vorgesehen oder zugelassen ist.

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