3-Jahres-Garantie für Elektrowerkzeuge von FLEX

Allgemeine Garantieerklärung

Allgemeine Garantieerklärung

FLEX gewährt dem Endverbraucher eines neu gekauften Elektrowerkzeugs eine 2-jährige Herstellergarantie ab dem Kaufdatum des Elektrowerkzeugs. Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel, die auf einen Material- und/oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, sowie auf die Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften.

Bei Inanspruchnahme der Garantie ist der Original-Kaufbeleg mit Kaufdatum beizufügen.

Reparaturen im Rahmen der Garantie dürfen nur durch von FLEX autorisierte Werkstätten oder Servicestellen durchgeführt werden.

Ein Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn das Elektrowerkzeug bestimmungsgemäß verwendet wurde.

Die Garantie schließt insbesondere aus:

  • betriebsbedingte Abnutzung

  • unsachgemäße Verwendung

  • teilweise oder vollständig demontierte Maschinen

  • Schäden, die durch Überlastung der Maschine, Verwendung nicht zugelassener, defekter oder falsch eingesetzter Einsatzwerkzeuge entstehen

  • Schäden, die durch die Maschine am Einsatzwerkzeug oder Werkstück verursacht werden

  • Gewaltanwendung

  • Folgeschäden, die auf unsachgemäße oder unzureichende Wartung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind

  • Schäden, die durch äußere Einwirkungen oder Fremdkörper, z.B. Sand oder Steine, verursacht werden

  • Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen, z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart

Für einsetzbare Werkzeuge oder Zubehörteile können nur dann Garantieansprüche geltend gemacht werden, wenn sie mit Elektrowerkzeugen zum bestimmungsgemäßen oder zulässigen Gebrauch verwendet werden.

Unsere FLEXperten sind für dich da.

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